Jedes Android-Handy kann durch Googles Tracking-Code AAID eindeutig identifiziert werden. Laut Datenschützer Max Schrems müsste Google dafür die Zustimmung der Nutzer einfordern, tut dies aber nicht.
Der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems hat in Frankreich gegen Google eine Klage wegen illegaler Verfolgung von Nutzern von Android-Handys eingebracht. Schrems Datenschutzorganisation “noyb/None of Your Business” bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der “Financial Times”.
Konkret geht es in der Klage um Googles Tracking-Code AAID (Android Advertising Identifier), nachdem von der Organisation bereits ähnliche Beschwerden gegen Apples Tracking-Code IDFA eingereicht wurden. Die versteckte ID ermögliche es Google und allen Apps auf dem Telefon, Nutzer zu verfolgen und Informationen über das Online- und Offlineverhalten zu kombinieren. Die Verwendung dieser Tracker verlange klar die Zustimmung der Nutzer, welche Google jedoch nicht einfordere.
Google erstelle die AAID ohne das Wissen oder die Zustimmung der Nutzer. Mit dem Code könne man das Handy eindeutig identifizieren, teilte “noyb” mit. Google, App-Anbieter und Werbetreibende könnten auf die AAID zugreifen, um das Verhalten der Android-Nutzer zu verfolgen, Konsumpräferenzen hochzurechnen und personalisierte Werbung zu schalten. Ein solches Tracking sei durch das “EU-Cookie-Gesetz” in der E-Privacy-Richtlinie streng geregelt und erfordere die informierte und eindeutige Zustimmung der Nutzer. Google installiere dagegen die AAID nicht nur ohne Zustimmung, sondern verweigere Android-Nutzern auch die Möglichkeit, sie zu löschen. Die ID könne lediglich zurückgesetzt werden, dies lösche aber weder die zuvor gesammelten Daten, noch stoppe es das Tracking in der Zukunft.
(APA/red)
07/04/2021 09:29 AM
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